Basierend auf den Gefährdungsbeurteilungen erstellen wir die Betriebsanweisungen.

Nach § 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass den Beschäftigten, soweit erforderlich, Betriebsanweisungen für die bei der Arbeit benutzten Arbeitsmittel in für sie verständlicher Form und Sprache zur Verfügung stehen.

Sie sind schriftlich festgehaltene Anweisungen des Arbeitgebers an seine Beschäftigten zum Schutz vor Unfällen und Gesundheitsgefährdungen. Ebenfalls dient die Betriebsanweisung als Unterweisungsgrundlage und bestimmt in Kurzform die zu ergreifenden Schutz- und Verhaltensmaßnahmen bei speziellen Tätigkeiten.

Wer muss eine Betriebsanweisung erstellen?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen, dass ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und der berufsgenossenschaftlichen DGUV 1 Vorschrift.

Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben, Gefahr- und Biostoffdatenbank, betriebliche
Erkenntnisse sowie Expertenwissen werden die Betriebsanweisungen erstellt.

Wann ist die Erstellung einer Betriebsanweisung verpflichtend

Eine Betriebsanweisung muss erstellt werden:

  • bevor Beschäftigte Arbeitsmittel oder elektrische Anlagen erstmalig verwenden
  • wenn Beschäftigte Zugang zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen haben
  • wenn Mitarbeitende mit Bio- oder Gefahrstoffen arbeiten
  • sobald Beschäftigte anderer Arbeitgeber beschäftigt werden und diese hinsichtlich der Gefahren Anweisungen erhalten müssen

Für alle anderen Bereiche ergibt sich die Notwendigkeit aus der Gefährdungsbeurteilung. Für mehr Informationen klicken Sie hier.

instructo-consulting

Greifen Sie auf einen externen Experten zurück und profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen:

  • Rechtssicherheit gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften, Versicherern
  • Maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen
  • Schnelle Implementierung mit geringem Aufwand für Ihr Unternehmen
  • Verminderung von Haftungsrisiken
  • Externes Knowhow ohne die Notwendigkeit, eigene Mitarbeiter zu schulen
  • Kein zusätzliches Personal
  • Keine zusätzliche Arbeitsbelastung für Ihre Mitarbeitenden
  • Anstatt hoher, interner Fixkosten / Lohnnebenkosten – flexible und einfache Preisgestaltung
  • Kein Ausfallrisiko durch Krankheit
  • Sektorübergreifende Erfahrung der Instructo Consulting Experten
  • Keine Beeinträchtigung betrieblicher Abläufe

Anfragen / Buchen

*Kosten in abhängigkeit der Komplexität des Arbeitsplatzes und Umfeld

instructo-consulting

Durch unsere transparente Preispolitik versprechen wir Ihnen keine versteckten Kosten.

Greifen Sie auf einen externen Experten von Instructo Consulting zurück.

Kontaktieren Sie uns jetzt.

instructo-consulting