Instructo Consulting bietet ein umfangreiches Beratungsangebot für Unternehmen.

Datenschutz ist für Unternehmen jeder Größe sektorübergreifend ein sensibles Thema. Expertenwissen bildet die Grundlage, rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, aber auch gegenüber Kunden und Geschäftspartnern vertrauensfördernde Standards sicherstellen zu können. In Deutschland ist jedes Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern, die Zugriff auf personenbezogenen Daten haben, nach EU-DSGVO verpflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und entsprechende Vorschriften einzuhalten.

Instructo Consulting bietet ein umfangreiches Beratungsangebot für Unternehmen. Von der Bestandsanalyse über die Konzeption von Datenschutzrichtlinien bis hin zur laufenden Betreuung.

Unser Angebot:

  • Beratung in Datenschutzthemen
  • Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten
  • Datenschutz Trainings / Schulungen / Unterweisungen

Beratung in Datenschutzthemen

Auszug aus dem Beratungsangebot von Instructo Consulting im Bereich Datenschutz gemäß Anforderungen der EU-DSGVO:

  • Erstellen einer Datenschutzrichtlinie
  • Anlegen sowie Auswerten des Verständnisses der Verarbeitungstätigkeiten
  • Vertragsverhältnis mit Dritt-Dienstleistern (Auftragsverarbeitung)
  • Einhaltung von Mindeststandards im Bereich IT-Sicherheit
  • Prozesse der Datenverarbeitung transparent gestalten
  • Analyse von Arbeitsabläufen und technischen Geräten
  • Hinwirken auf und Prüfen der Einhaltung von Richtlinien, inkl. Dokumentation des Zustandes
  • Beratung der Verantwortlichen bei der Überprüfung neu geplanter Arbeitsabläufe
  • Organisation von Schulungen, um Mitarbeiter mit den Vorschriften der DSGVO, des BDSG und anderen Vorschriften des Datenschutzes vertraut zu machen
  • Prüfen der Verpflichtung auf die Vertraulichkeit von Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten
  • Arbeit nach dem Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit
  • Repräsentieren des Unternehmens in Fragen zum Datenschutz
Greifen Sie auf einen externen Experten von Instructo Consulting zurück

Instructo Consulting empfiehlt daher Unternehmen grundsätzlich einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Nur so können Sie rechtssicher in diesem komplexen Bereich agieren.

Profitieren Sie vom umfangreichen Beratungsangebot von Instructo Consulting und den Vorteilen eines externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen

  • Maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen
  • Schnelle Implementierung mit geringem Aufwand für Ihr Unternehmen
  • Verminderung von Haftungsrisiken
  • Externes Knowhow
  • Kein zusätzliches Personal
  • Keine zusätzliche Arbeitsbelastung für Ihre Mitarbeiter
  • Anstatt hoher, interner Fixkosten/ Lohnnebenkosten
  • flexible und einfach Preisgestaltung
  • Kein Ausfallrisiko durch Krankheit
  • Internationale und Sektorübergreifende Erfahrung der Instructo Consulting Experten
  • Keine Beeinträchtigung betrieblicher Abläufe

Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten

Gemäß DSGVO Artikel 37 Abs.1 ist ein Unternehmen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, soweit es die Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfanges und /oder ihrer Zwecke eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen sowie die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung von besonderer Kategorie von Daten gemäß Artikel 9 besteht.

Gemäß § 38 BDSG (Bundesdatenschutzgesetzt) sind Unternehmen in der Regel ab 20 Personen, die mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Zu den Personen, die gezählt werden, sind alle relevanten Mitarbeiterkategorien zu zählen, beispielsweise Vollzeit- und Teilzeitpersonen, Mitarbeiter in der IT, Auszubildene, Freelancer und Leihpersonal. Als Automatisiert wird bereits die Nutzung von Computern, Handys oder Tablets verstanden. Aber auch wenn etwa personenbezogene Daten geschäftsmäßig (zum Beispiel Markt- und Meinungsforschung) verwendet werden oder ein Unternehmen seine Kerntätigkeit in einer umfangreichen Verarbeitung gewisser Kategorien von personenbezogenen Daten hat, ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht.

Übrigens werden nicht nur gesundheitsbezogene Daten als sensible Daten eingestuft, die einen Datenschutzbeauftragten erforderlich machen, sondern auch Weitere, wie Informationen über Vorstrafen, Religion, sexuelle Orientierung.

Gerne unterbreiten wir Ihnen auf Basis eines Erstgespräches und einer ersten Bestandsanalyse ein individuelles auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot.

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Gerne unterbreiten wir Ihnen auf Basis eines Erstgespräches und einer ersten Bestandsanalyse ein individuelles auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot.

Datenschutz Trainings, Schulungen, Unterweisungen

Erfolgreicher Datenschutz setzt die Befähigung der Mitarbeitenden und Freelancern voraus.

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